Patienteninfo

Bei Ihrem ers­ten Besuch in mei­ner Pra­xis ist es für mich hilf­reich, wenn Sie die fol­gen­den Din­ge gleich dabei haben.

Unbedingt mitzubringen:

Aktuelle Versicherungskarte

Bit­te brin­gen Sie auch einen Nach­weis über die Zuzah­lungs­be­frei­ung Ihrer Kran­ken­kas­se mit, falls vorhanden.

Wenn vorhanden:

Aktuelle Untersuchungsbilder

Das kön­nen Röntgen‑, Kern­spin­to­mo­gra­phie- oder Com­pu­ter­to­mo­gra­phie-Auf­nah­men sein.

Die schrift­li­chen Befun­de des Radio­lo­gen allein rei­chen oft nicht aus, um Ihre Erkran­kung zu beurteilen.

Schriftliche Befunde

Vor­lie­gen­de Befun­de und Vor­un­ter­su­chun­gen von Haus- und Fach­ärz­ten sowie Arzt­brie­fe, die Ihre aktu­el­le Erkran­kung betref­fen. Falls vor­han­den, brin­gen Sie bit­te auch Kran­ken­haus­be­rich­te von Ihren letz­ten sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­ten mit.

Aktueller Medikamentenplan

Ihre aktu­el­le Medi­ka­ti­on ist wich­tig für die Beur­tei­lung Ihrer Erkran­kung. Anhand Ihres Medi­ka­men­ten­plans erhal­ten wir wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über Ihre Schmerz­si­tua­ti­on und ande­re vor­lie­gen­de Erkran­kun­gen. Wenn geplan­te ope­ra­ti­ve Maß­nah­men oder Injek­ti­ons­the­ra­pien anste­hen, soll­ten blut­ge­rin­nungs­hem­men­de Medi­ka­men­te mög­lichst abge­setzt wer­den. Wir wer­den Sie hier­bei in Abspra­che mit Ihrem Haus­arzt ent­spre­chend beraten.

Eine Überweisung von Ihrem behandelnden Allgemeinarzt

In Deutsch­land besteht grund­sätz­lich die freie Arzt­wahl. Eine Über­wei­sung wird also nicht zwin­gend benö­tigt. Sie kön­nen also sofort zum Fach­arzt gehen und müs­sen nicht den Umweg über den Haus­arzt wählen.